FIS Alpine Ski WM Saalbach 2025 | © Daniel Roos FIS Alpine Ski WM Saalbach 2025 | © Daniel Roos

FAQ

100 % Skibetrieb während der FIS Alpine Ski WM 2025! Der Lift- und Pistenbetrieb ist uneingeschränkt möglich, inklusive Zwölferkogel. Das heißt Sie können - gültiger Skipass vorausgesetzt - auch von der Piste aus die Rennen verfolgen.

Grundsätzlich ist es möglich, jedoch wird es sich nach der Auslastung des Online-Ticketshops richten. Somit kann eine Verfügbarkeit langfristig nicht garantiert werden. Wir empfehlen, Tickets rechtzeitig online zu kaufen.

 

Mit dem Auto ist es für Anrainer, Mitarbeiter:innen lokaler Betriebe, Hotelgäste oder Tages-Ski-Gäste möglich, direkt nach Saalbach Hinterglemm zu fahren. Bitte beachten Sie, dass das Parkplatzangebot eingeschränkt ist. Für WM-Tages-Gäste gibt es einen beschilderten WM Großparkplatz in Maishofen sowie kostenlose Shuttles zur WM Arena. 

Nein, die Fanmeile sowie die Medal Plaza (hier finden die Siegerehrungen statt) sind frei zugänglich, es ist kein WM Ticket nötig.

Für die Eröffnungsfeier am 4. Februar ist ein gültiges Ticket nötig. Hier erwartet Sie ein abweschlungsreiches Programm, das den Parallel Team Bewerb mit Elementen der Eröffnungsfeier kombiniert.

Nein, für das WM Stadion wird immer ein separates WM Ticket benötigt. Mit einem gültigen Skipass kann man die Rennen aber vom Pistenrand aus verfolgen.

Es gibt eine sehr geringe Anzahl offizieller Stellplätze in Saalbach Hinterglemm. Das Wildcampen ist im gesamten Ortsgebiet untersagt. Größere Campingplätze befinden sich in Maishofen sowie Zell am See. 

Für LKW über 3,5t besteht im Zeitraum von 6. bis 16. Februar jeweils täglich von 06:30 bis 12:00 Uhr eine generelle Zufahrtssperre ab Viehhofen taleinwärts. Anlieferungen sind außerhalb dieser Zeiten zu koordinieren. 

Für Foto- und Videoaufnahmen, die kommerziell genutzt werden, dies gilt auch für Influencer:innen, gilt eine Akkreditierungspflicht des Veranstalters. Hier gehts zur offizieleln Akkreditierung.


Foto- und Videoaufnahmen für private und ausschließlich redaktionelle Zwecke sind gestattet.